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Eichmarken

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Eichmarken – gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung für Messgeräte und Maschinen

Eichmarken sind amtlich vorgeschriebene Kennzeichnungen, die bestätigen, dass ein Messgerät, Zähler oder eine Präzisionsmaschine korrekt geeicht wurde. Sie unterscheiden sich damit klar von Prüfplaketten, die überwiegend der internen Kontrolle oder freiwilligen Prüfungen dienen. Mit Eichmarken erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden.

Anwendungsbereiche:

  • Messgeräte und Zähler in Industrie, Labor und Medizintechnik
  • Chemische Präzisionsinstrumente und Laborgeräte
  • Industriemaschinen und Anlagen, bei denen Eichpflicht besteht

Materialien & Eigenschaften:

  • Zerstörbare Sicherheitsfolie für Manipulationsschutz
  • Hochleistungsklebstoffe für extreme Temperaturen (-40 °C bis +150 °C)
  • Chemikalien- und Säureresistent
  • Langlebig und wetterfest für den langfristigen Einsatz

Individuelle Gestaltung:

  • Inhalt nach behördlichen Vorgaben (z. B. „Eichamt – geeicht bis“)
  • Logo, Text, Jahreszahl oder Seriennummer möglich
  • Format, Form und Ausführung frei wählbar
  • Auf Rolle oder als Einzeletikett verfügbar

Ihr Vorteil:
Förster Etiketten berät Sie kompetent bei der Auswahl geeigneter Materialien und Designs, passend zu den gesetzlichen Vorgaben Ihrer Branche. So erhalten Sie Eichmarken, die rechtlich einwandfrei, manipulationssicher und langlebig sind – individuell für Ihre Produkte und Geräte.

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